Sie sind hier: Angebote / Kinder, Jugend und Familie / Babysitterausbildung und -vermittlung

Kontakt

DRK-Landesverband Musterland e.V.
Henry-Dunant-Str. 41
54100 Musterstadt 
Telefon 01863 41 41-0
Telefax 01863 4141-41

Info@DRK-Musterland.de

DRK vor Ort

Angebotsseiten
Adressseiten

Auslandshilfe

Foto: Ein Baby schaut über die Schulter eines Rotkreuzhelfers
Foto: S.Trappe / DRK

Weltweit auf DRK.de

Babysitterausbildung und -vermittlung

Mutter mit zwei Kindern
Foto: P. Citoler / DRK

Mütter und Väter brauchen gute Babysitter...

  • zur Entlastung im Alltag
  • um alle nötigen Termine und Besorgungen erledigen zu können
  • um an Kursen und Weiterbildungen teilnehmen zu können.

Verschiedene DRK Kreis- und Ortsverbände haben einen Babysitter-Vermittlungsdienst eingerichtet, um Familien bei der Suche nach geschulten und zuverlässigen Babysittern zu unterstützen. Unsere Vermittlung ist gemeinnützig und keine Arbeitnehmerüberlassung: wir verdienen mit der Vermittlung kein Geld!

Ablauf der Vermittlung bei DRK-Gliederungen

1. Als interessierte Eltern erfolgt der erste Kontakt mit dem DRK in einem persönlichen Gespräch.
Inhalte sind:

  • Informationen über die Rahmenbedingungen einer Vermittlung
  • Aufnahme Ihrer Wünsche und Anforderungen.

2. Wenn ein geeigneter Babysitter gefunden wurde, gibt das DRK dessen Telefonnummer an Sie weiter.
3. Der Babysitter ist Ihr Vertragspartner: Sie nehmen Kontakt zur ihr/ihm auf und führen die Honorarverhandlungen.
4. Die DRK Vermittlung berät und begleitet die Einsätze und steht Ihnen bei Fragen rund ums Babysitting weiterhin zur Verfügung.
5. Kosten und Finanzierung: Das Projekt wird vornehmlich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen finanziert. Um die Kosten der Versicherung zu decken, erheben wir eine geringe Vermittlungsgebühr.

Qualifikation und Auswahl der Babysitter

Babysitter mit Kind
Foto: M. Eram / DRK Service GmbH

1.Die Babysitter sind im Alter  zwischen 14 und 27 Jahren.

2. Die Babysitter haben alle einen DRK-Babysitterkurs mit Zertifikat erfolgreich  abgeschlossen und besitzen Grundkenntnisse in:

  • Spielpädagogik,
    Beschäftigungs-
    möglichkeiten mit Kindern
  • Entwicklung des Kindes
  • Erste Hilfe bei Krankheit und Unfall
  • Rechte und Pflichten eines Babysitters
  • Säuglingspflege

3. Nach der Ausbildung werden die Babysitter in Vorgesprächen vom DRK für die Vermittlung ausgewählt

Babysitterausbildung/-vermittlung bei Ihrem Kreisverband vor Ort